Europäische Union

Orbán scheitert mit Gesetz gegen EU-Flüchtlingsquote

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Ministerpräsident Viktor Orbán

Schon das Referendum gegen die EU-Flüchtlingspolitik hat Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán verloren. Nun hat seine Regierungspartei auch die Mehrheit für eine Verfassungsänderung verfehlt.

Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit ist der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán mit einem innenpolitischen Vorhaben gescheitert. Am Dienstag verfehlte eine von seiner Regierung vorgelegte Verfassungsänderung knapp die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Parlament in Budapest. Durch die Änderung sollte eine Ablehnung verbindlicher EU-Flüchtlingsquoten im ungarischen Grundgesetz festgeschrieben werden. Dafür stimmten zwar die 131 Abgeordneten der national-konservativen Regierungsparteien. Doch die Opposition sowohl auf der Linken, als auch auf der extremen Rechten stimmten gegen die Vorlage. Für Verfassungsänderungen ist die Zustimmung von 133 Parlamentariern notwendig.

Damit hat sich vorerst im Parlament wiederholt, was Anfang Oktober schon bei einer Volksabstimmung zum selben Thema passierte. Da hatte Orbáns Frage an das Volk, ob Migranten durch die EU ohne Zustimmung des nationalen Parlaments in Ungarn „angesiedelt“ werden dürften, zwar eine überwältigende Mehrheit von 98 Prozent erhalten. Doch verfehlte das Plebiszit bei weitem das Beteiligungs-Quorum von 50 Prozent, um der Volksabstimmung Gültigkeit und damit rechtlich Verbindlichkeit zu verschaffen. Damals hatten die linksliberalen Oppositionsparteien zum Boykott der Abstimmung aufgerufen, die rechtsextreme Partei Jobbik hatte zwar ihre Zustimmung in der Sache bekundet, aber ihren Anhängern indirekt ebenfalls eine Nichtteilnahme nahegelegt.

Die Regierung Orbán erklärte dennoch die hohe Zustimmung, die ihre Vorlage unter den Teilnehmern an der Volksabstimmung erfahren hatte, als Erfolg und als Mandat, um die Verfassung entsprechend zu ändern. Das ist nun ebenfalls gescheitert, obgleich wiederum Jobbik Zustimmung in der Sache bekundete. Der Jobbik-Vorsitzende Gábor Vona hatte jedoch eine Zustimmung im Parlament mit einer Bedingung verknüpft: Die Regierung müsse auch die Möglichkeit für reiche Ausländer beenden, sich durch den Erwerb von Staatsanleihen eine ungarische Niederlassungserlaubnis zu „erkaufen“. Das bezeichnete Orbán als Erpressung, auf die er nicht eingehe. Die Jobbik-Parlamentarier blieben der Abstimmung im Parlament entweder fern, wie es die der Mitte-Links-Parteien auch taten, oder sie versagten dem verfassungsändernden Gesetz die Zustimmung.

In der Praxis bedeutet das Scheitern, wie schon beim Referendum, nicht viel. Die ungarische Regierung kann ihre Haltung gegenüber der EU vertreten, ob die nun in der ungarischen Verfassung steht oder nicht. Eine andere Frage ist es, welche Folgen es für Orbáns Prestige und die Zustimmung zu seiner Regierung hat. Das gescheiterte Referendum hat dem Ministerpräsidenten anscheinend nicht besonders geschadet. Umfragen sehen seine Partei Fidesz (zusammen mit der Partei KDNP, mit der sie eine Fraktionsgemeinschaft bildet) unangefochten an der Spitze.