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Alternative für Deutschland: Lucke will AfD allein führen

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Die „Alternative für Deutschland“ verändert ihre Führungsstruktur: Bernd Lucke soll die Partei in Zukunft als alleiniger Vorsitzender führen. Am Prinzip von mehreren Parteisprechern halten nur noch wenige Landesverbände der AfD fest.

Die Parteiführung der AfD will das Prinzip der gleichberechtigten Parteisprecher abschaffen und das Amt auf eine Person konzentrieren. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Parteisatzung soll den Delegierten des Bundesparteitages in Erfurt am kommenden Wochenende zur Abstimmung vorgelegt werden. Dem Entwurfspapier hatten zuletzt die Mitglieder des Bundesvorstandes und des Parteikonvents zugestimmt, in dem zusätzlich die Vertreter der Landesverbände sitzen. Der AfD-Bundesvorstand besteht bisher aus drei gleichberechtigten Sprechern, Bernd Lucke, Frauke Petry und Konrad Adam, sowie mehreren Stellvertretern und Beisitzern. Nach der Änderung der Parteisatzung soll Lucke die Partei als alleiniger Vorsitzender führen. Daneben soll es vier Stellvertreter, sechs Länderkoordinatoren sowie zwei weitere Mitglieder geben.

„Gerade eine noch ungefestigte Partei wie die unsere brauchte eine klare, unangefochtene Führungsstruktur“, schrieb Lucke zur Begründung der Pläne in einer E-Mail an alle Mitglieder. Auch Adam, dem mit der Satzungsänderung das Amt des Parteisprechers aberkannt würde, verteidigte die Pläne: „Man darf nicht nur die persönlichen Ambitionen und Eitelkeiten sehen, sondern muss sich auch der Frage stellen: Nutzt das der Partei? Ich trage das ausdrücklich mit“, sagte Adam dieser Zeitung. Nur noch wenige Landesverbände der AfD hielten am Prinzip von mehreren Sprechern fest. Die Partei müsse sich den „Gepflogenheiten des politischen Betriebs“ anpassen und eine effiziente Führungsstruktur entwickeln. Als Beispiel nannte Adam die Querelen im hessischen Landesverband, bei denen der Bundesvorstand aufgrund formaler Hindernisse teilweise erst mit Zeitverzögerung gegen Mitglieder wegen Parteischädigung vorgegangen war.

Laut dem Satzungsentwurf sollen die Parteivorstände außerdem das Recht erhalten, ohne Einschaltung eines Schiedsgerichts Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder zu verhängen. Ausreichend dafür soll sein, dass jemand einen „Ansehensverlust“ der Partei herbeiführt. Erst nach Verhängung der Maßnahme soll es die Möglichkeit geben, ein Schiedsgericht anzurufen. Der Satzungsentwurf des Parteikonvents wird auf dem Parteitag mit zwei weiteren Entwürfen konkurrieren. Alle drei Entwürfe sehen vor, dass die Partei in Zukunft von nur einem Vorsitzenden geführt wird.

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