Gesellschaft

Schwarz-Rot gegen Schönheits-OPs bei Jugendlichen

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Im Koalitionsvertrag steht es nicht, aber künftig sollen viele Eingriffe bei Minderjährigen offenbar verboten sein. Piercings und Tätowierungen bleiben erlaubt.

Schönheitsoperationen bei Minderjährigen ohne medizinischen Grund sollen laut Presseinformationen nach dem Willen von Union und SPD untersagt werden. Wie die „Frankfurter Rundschau“ meldet, einigten sich beide Seiten bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf, ein entsprechendes Verbot in dem für 2014 geplanten Präventionsgesetz zu verankern.

Das Vorhaben taucht in dem am vergangenen Mittwoch unterschriebenen Koalitionsvertrag zwar nicht explizit auf. Die Gesundheitspolitiker vereinbarten dem Bericht zufolge das Verbot aber informell, als es um die Inhalte des Präventionsgesetzes ging.

Verbot soll auch bei Zustimmung der Eltern gelten

Bisher reicht in Deutschland selbst für weitreichende Eingriffe wie Brust-OPs oder Fettabsaugen bei Minderjährigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Nach früheren Angaben der Union betreffen etwa zehn Prozent aller kosmetischen Eingriffe Menschen im Alter von unter 20 Jahren.

Ein medizinischer Grund für eine Schönheitsoperation liegt beispielsweise vor, wenn die Betroffenen auf Grund ihres Aussehens massive seelische Probleme haben. Begründet sind plastisch-chirurgische Eingriffe auch zur Korrektur von Fehlbildungen der Hand oder bei der Behandlung von Verbrennungsfolgen. Piercings oder Tätowierungen bei Minderjährigen sollen dem Bericht zufolge auch nach einem Verbot von Schönheits-OPs erlaubt bleiben.

Schönheits-OPs nur noch von Spezialisten

Ziel sei zudem, alle Patienten im Bereich der Schönheitschirurgie besser vor einer unqualifizierten Behandlung zu bewahren. Dazu soll der Begriff der kosmetischen Chirurgie und die dafür notwendige fachärztliche Ausbildung genau definiert und die Berufsbezeichnung geschützt werden. Bisher kann in Deutschland jeder zugelassene Arzt Schönheitsoperationen auch ohne eine entsprechende Weiterbildung anbieten.