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Verfassungsgericht entscheidet erst 2014

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Die Europäische Zentralbank hat letztes Jahr mit dem umstrittenen OMT-Programm die Finanzmärkte beruhigt. Das Bundesverfassungsgericht wird erst 2014 entscheiden, ob sie das durfte.

Das Bundesverfassungsgericht wird in diesem Jahr kein Urteil mehr zu den Klagen gegen das Euro-Rettungsprogramm der Europäischen Zentralbank (“OMT“) verkünden. Dies sagte Gerichtssprecher Bernd Odörfer in Karlsruhe. Der zweite Senat strebe aber weiter an, in dieser Sache so zügig wie möglich zu entscheiden, fügte er hinzu.

Die Verfassungsrichter beschäftigen sich mit der Frage, ob der im Sommer 2012 von der EZB in Aussicht gestellte mögliche unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen aus Mitgliedsländern der Währungsunion gegen das Grundgesetz verstößt. Zu klären ist, ob mit dem Programm, das bisher nicht angewendet wurde, Finanzrisiken für Deutschland verbunden sind und dies das im Grundgesetz verankerte Haushaltsrecht des Bundestages verletzt.

Staatsfinanzierung?

Geklagt hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein „Mehr Demokratie“ um die ehemalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Sie argumentieren, die Euro-Notenbank überschreite ihre Befugnisse und verstoße gegen das ihr im EU-Vertrag auferlegte Verbot der Staatsfinanzierung.

Der Richterspruch hat enorme Bedeutung. Sollte Karlsruhe das Programm kippen, rechnen Ökonomen damit, dass wieder Panik an den Finanzmärkten ausbrechen könnte. Außerdem wird das Urteil unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wegweisend dafür sein, welche Konsequenzen ein EU-Mitgliedstaat aus einem Bruch des EU-Vertrages ziehen kann.