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Zeugen eines Upgrades

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In allen Einzelheiten wurden die Abläufe von Buchungs- und Bezahlsystemen im Bayerischen Hof geschildert, wo Christian Wulff beim Oktoberfest 2008 wohnte. Der Angeklagte fühlte sich an Kafka erinnert.

Am Anfang wirkt Christian Wulff noch gefasst und kontrolliert. Gegen Ende der Vernehmung des Empfangsdirektors des Bayerischen Hofs aber lächelt er, lacht gar und plaudert mit einem seiner beiden Verteidiger. Er fühle sich, sagt er in der Verhandlungspause des Prozesses, bei dem er wegen Vorteilsannahme angeklagt ist, erinnert an Kafkas „Der Schlag ans Hoftor“ – jener Parabel, die eine Kurzfassung war zum Roman „Der Process“. Auf die Parallele brachten ihn vermutlich Fragen des Oberstaatsanwalts an den als Zeugen geladenen Empfangsdirektor über Details von Hotelrechnungen, die sich dem Zuhörer nicht gleich erschlossen. Die Sache schien offenbar auch den Anwälten und den Angeklagten Wulff und David Groenewold nicht wichtig genug zu sein, um aufmerksam zuhören zu müssen. Genugtuung zeigt Wulff, als der Vorsitzende Richter seine Stirn runzelt.

Bis in die Einzelheiten wurden Abläufe von Buchungs- und Bezahlsystemen, von Rechnungsmasken im Computer geschildert sowie von Hochstufungen von Zimmern. Am Tag sei das bei zehn, fünfzehn, zwanzig „wichtigen Gästen“ durchaus üblich. Eines ging gegen Ende der zweistündigen Befragung bei dieser Detailverliebtheit beinahe unter: Wenn eine Rechnung aufgeteilt wird, also ein Gast einen Teilbetrag eines anderen Gastes übernimmt, ist für letzteren aus der Rechnung und den ihm vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich, dass ein Teil schon von jemand anderem getragen wurde. Aus den Abläufen ist also nicht nachweisbar, dass Wulff wusste oder wissen konnte, dass Groenewold einen Teil der Zimmerkosten für ihn bezahlt hatte. Das macht die Behauptung Wulffs glaubhafter, er habe von der Teilübernahme der Kosten seines Hotelzimmers für seinen Besuch des Oktoberfestes im Jahr 2008 durch Groenewold erst weit später durch Zeitungsberichte erfahren.

Auf seiner Rechnung stand „SZ“ – Selbstzahler

Auf seiner Rechnung stand jedenfalls „SZ“, also Selbstzahler. Der Zahlungsvorgang sei auch bei einer Aufteilung von Hotelkosten auf zwei Zahler „üblich und recht schnell“. Ersichtlich werde das nur durch das interne Umbuchungsjournal, nicht durch die Rechnung. Alles andere, sagt der Empfangsdirektor des Münchner Hotels der Strafkammer des Landgerichts Hannover im ersten Strafprozess gegen ein deutsches Staatsoberhaupt, wäre „unprofessionell“. Hochstufungen, über die meist die private Hoteleignerin entscheide, seien ebenso gängig – für bekannte Namen aus Politik und Wirtschaft oder für Schauspieler, bei Stammgästen, aber auch, wie bei der Buchung durch den mit Wulff befreundeten Filmproduzenten Groenewold, automatisch bei bestimmten Buchungsabläufen.

Bleibt für diesen Prozesstag nur noch zu vermerken, dass Wulff bei seinem Verweis auf Kafkas „Der Schlag ans Hoftor“ möglicherweise eine Sache nicht bedacht hat: Der Erzähler schildert seine Geschichte dort aus einem Gefängnis heraus, aus dem es kein Entrinnen gibt.