Wirtschaft

Neuer Arbeitgeberchef: Vollbeschäftigung in Deutschland möglich


Nach Jahrzehnten hoher Arbeitslosenzahlen sei Vollbeschäftigung bald wieder möglich, sagt der neue Arbeitgeberchef Ingo Kramer. Viele Pläne aus den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen machen ihm aber Sorgen – vor allem der Mindestlohn.

Der sich anbahnende sozialpolitische Kurs einer schwarz-roten Bundesregierung gefährdet die in Deutschland angestrebte Vollbeschäftigung. Das sagte der neue Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer in Berlin während des Verbandstreffens. Vollbeschäftigung hierzulande sei „keine Illusion, sondern eine realistische Chance, wenn jetzt die richtigen Weichen gestellt werden“, sagte er.

Dazu dürfe es jedoch keine Steuer- und Beitragserhöhungen geben. Zudem müsste die Flexibilität des deutschen Arbeitsmarkts ausgebaut werden. „Was wir aus den Koalitionsverhandlungen hören, geht aber in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik genau in die Gegenrichtung“, sagte Kramer weiter.

Zumal an die Adresse der SPD gewandt warnte Kramer vor einem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn. „Wer 8,50 Euro für alle verspricht, sollte ehrlich sagen, dass Beschäftigungssicherung auf dem heutigen Niveau oder gar Vollbeschäftigung damit nicht zu erreichen ist.“ Ein Langzeitarbeitsloser werde in vielen Branchen und Regionen „für staatlich verordnete 8,50 Euro“ kaum einen Einstieg in Arbeit finden.

„Wir haben schon funktionierende Regeln“

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Arbeitgeber schon am Montagabend, als Kramer zum Nachfolger Dieter Hundts gewählt worden war, auf eine strengere Regulierung des Arbeitsmarktes eingestimmt. In der deutschen Wirtschaft sei es leider „vorgekommen, dass aus jeder Flexibilisierung wieder ein Missbrauch“ entstanden sei. Sie verwies etwa auf Werkvertrags-Dienstleister, die zur Sicherheit vor Kontrollen auch einen Leiharbeitsschein in der Tasche hätten.

Kramer nahm diesen Ball auf dem Arbeitgebertag wieder auf und betonte, es habe in der Tat „einzelne Fälle dieser Art“ gegeben. Dies sei nicht in Ordnung. „Die Tatsache, dass die Gerichte diese Fälle nach bestehenden Gesetzen verfolgen, belegt aber, dass wir nicht etwa neue gesetzliche Regelungen brauchen.“

In der Rentenpolitik drohe ein „Füllhorn von Leistungsausweitungen“, mahnte Kramer außerdem. Weder die Mütterrente noch die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren sei solide finanziert.