Unternehmen

Ein Hilfssheriff in jedem Betrieb

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Die Länder planen die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Der Vorstoß ist heikel, weil das System des Strafrechts nicht auf Institutionen passt. Unternehmen droht die Todesstrafe und deren Belegschaften die Sippenhaft.

Der kleine Arbeitnehmer wird geschasst und womöglich auch noch bestraft, wenn er im Betrieb etwas stiehlt. Wird dagegen ein ganzes Unternehmen kriminell, kommt es ungeschoren davon. Dies ist die Parole, mit der Nordrhein-Westfalens Landesregierung für die Einführung eines speziellen Unternehmensstrafrechts trommelt. Die Justizminister der anderen Bundesländer dürften sich diese Woche mehrheitlich der Gesetzesinitiative aus Düsseldorf anschließen- im Bundesrat ist ebenfalls Zustimmung dafür zu erwarten.

Doch der Vorstoß ist heikel, untauglich und unnötig zugleich. Nicht zu Unrecht warnen Kritiker aus Wirtschaftsverbänden und Anwaltschaft: Unternehmen droht dann die Todesstrafe und deren Belegschaften die Sippenhaft. Denn der Gesetzesplan sieht als letztes Mittel ausdrücklich die Auflösung ganzer Unternehmen vor. Der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen ist in dem Werkzeugkasten ebenso vorgesehen wie die öffentliche Mitteilung von Verurteilungen – die Wiedereinführung des Prangers also. Das sogenannte Verbandsstrafgesetzbuch soll übrigens ausdrücklich auch Vereine erfassen, die von der Tätigkeit ehrenamtlicher Helfer leben. Ebenso Personengesellschaften – Familienunternehmen also, deren Inhaber somit womöglich doppelt bestraft würden.

Aber selbst, wenn sich die Strafjustiz auf die Verhängung einer Geldstrafe beschränken würde, droht die Insolvenz – oder zumindest der Verlust von Arbeitsplätzen. Arbeitnehmer müssten also büßen für Verfehlungen von Vorständen, Geschäftsführern oder sonstigen Managern, an denen sie selbst keine Schuld tragen. Das zeigt: Das System des Strafrechts passt nur auf Menschen, nicht auf Institutionen. Selbst wenn sich ein ganzer Vorstand vornähme, systematisch Gesetze zu brechen, wären es doch immer noch einzelne Personen, die die Verantwortung dafür hätten.

Gesetzestreue ist teuer

Hinzu kommt: Deutschland hat längst Regelungen, um juristische Personen zu bestrafen – nämlich im Ordnungswidrigkeitengesetz. Richtig ist zwar, dass nach diesen Vorschriften vor allem Parksünder bestraft werden. Doch musste Siemens auf dieser Grundlage immerhin 350 Millionen Euro Buße zahlen, weil der Staat zugleich die Gewinne aus den Korruptionsdelikten des Münchner Elektrokonzerns abschöpfte. Ähnliche Sanktionen trafen die Konzerne MAN und Ferrostaal. Wie aktuell diese Drohung ist, zeigt sich am Beispiel der Deutschen Bank, gegen die die Justiz seit wenigen Wochen wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug ermittelt – ebenfalls nach dem vermeintlichen „Parkverstoßgesetz“.

Richtig ist allerdings, dass der Strafrahmen dabei unangebracht niedrig ist. Zwar hat die alte Regierungskoalition noch kurz vor der Bundestagswahl die Höchstgrenze für solche Geldbußen verzehnfacht- nunmehr beträgt sie 10 Millionen Euro. Doch das ist für viele Unternehmen bloß ein symbolischer Betrag, der sich aus der sprichwörtlichen Portokasse bezahlen lässt. Gut ist daher, dass sich die Unterhändler von CDU/CSU und SPD schon geeinigt haben, die Regelungen im Ordnungswidrigkeitengesetz noch weiter zu verschärfen, ebenso die allgemeinen Vorschriften zur Vermögensabschöpfung. Denn nur dann kann von ihnen ein wirklicher Abschreckungseffekt ausgehen.

Auf einen entsprechenden Schutz haben nicht zuletzt die redlichen Anbieter von Waren und Dienstleistungen Anspruch. Denn wer sich an die Gesetze hält, ist zwangsläufig teurer als ein Wettbewerber, der Aufträge durch Zahlung von Bestechungsgeldern ergattert oder seinen Sondermüll einfach ins Meer kippt, statt ihn ordnungsgemäß zu entsorgen.

Das Recht wird zur Aufgabe der Unternehmen

Niemand sollte aber so tun, als wäre der Staat ansonsten gegenüber straffälligen Unternehmen machtlos. Die Gewerbeaufsicht kann jede Lackbude schließen, die die Umwelt verseucht, und jeden Bäckerladen, der seinen Kunden Brot voller Kakerlaken verkauft. Dem Kraftwerksbetreiber kann die Lizenz, dem Fahrschulbesitzer die Zulassung entzogen werden.

Letztlich zielt die Initiative aus Düsseldorf auf ein verbreitetes Vorurteil gegen Manager, Konzerne und insbesondere Banken, das das rot-grün-rote Lager schon im Wahlkampf bedient hat. Eine Besonderheit der Düsseldorfer Initiative sollte allerdings wohlwollend geprüft werden: Mit Straffreiheit soll belohnt werden, wenn ein Unternehmen ein umfassendes Kontrollsystem aufgebaut hat, mit dem Regelverstöße von Mitarbeitern verhindert oder aufgespürt werden sollen. Wenn dann doch einmal etwas schiefgeht, so der Gedanke, kann dies der Firmenspitze nicht angelastet werden. So wollen die Verfechter des Unternehmensstrafrechts einen zusätzlichen Anreiz schaffen, effektive „Compliance-Strukturen“ zu schaffen.

Dies scheint nur gerecht, und es entspricht auch den schon lange geäußerten Wünschen von Unternehmensjuristen. Über die Kehrseite darf man sich freilich nicht täuschen: Der Staat verlagert damit die Aufgabe, für Recht und Ordnung zu sorgen, in die privaten Betriebe hinein. Die Obrigkeit lässt in den Unternehmen Compliance-Beauftragte installieren und verpflichtet diese Privatpersonen zur Tätigkeit als Hilfssheriff.