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Neue Mitglieder im Club der Verdächtigen

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Spionage von Verbündeten gegen Deutschland war ein Tabu. In den Berichten des Verfassungsschutzes tauchte sie nicht auf. Damit könnte es jetzt vorbei sein.

Spionageabwehr ist in Deutschland eine Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Dort beschäftigt sich die Abteilung 4 außerdem mit Geheim-, Sabotage- und Wirtschaftsschutz. Die Aufgabe der Abwehrdienstler besteht darin, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland zu erkennen, auszuwerten und gegebenenfalls zu beenden. Notfalls mit Hilfe von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Die Abteilung 4 soll zudem herausfinden, welche Arbeitsmethoden und nachrichtendienstliche Mittel ausländische Dienste anwenden und welche Zielobjekte sie verfolgen. Die Bandbreite des Abwehrauftrages reicht vom Betriebsgeheimnis eines kleinen Elektrozulieferers der Automobilindustrie in Süddeutschland bis hin zum Schutz sensibler Daten in den Ministerien. Auch das Handy der Bundeskanzlerin gehört dazu.

Ein öffentliches Tabu

Betrachtet man den jüngsten Verfassungsschutzbericht, so ist dort festgehalten: „Hauptträger der Spionageaktivitäten gegen Deutschland sind derzeit die Russische Föderation und die Volksrepublik China. Darüber hinaus sind Länder des Nahen und Mittleren Ostens zu nennen.“ Nicht zu nennen waren im Juni 2012 Aktivitäten von Partnerländern Deutschlands. Spionage von Verbündeten gegen Deutschland galt als öffentliches Tabu. Das heißt nicht, dass sie nie und nimmer vorkam. Die Regel aber sollte sie nicht sein, und schon gar nicht würde sie in einem offiziellen Verfassungsschutzbericht auftauchen, der in dieser Hinsicht einem öffentlichen Pranger gleicht.

Bereits Ende August erklärte allerdings der Präsident des BfV, Hans-Georg Maaßen, zu den öffentlichen Vorwürfen, Nachrichtendienste aus verbündeten Staaten spionierten in Deutschland: „Wir werden dem mit allem Engagement nachgehen, auch wenn es in eine andere Richtung führen sollte als die bislang bekannte.“ Das Bundesamt habe „eine personenstarke Sonderauswertung ,Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste in Deutschland‘“ eingerichtet, die sich intensiv mit diesem Themenfeld befasse.

In diesem Zusammenhang wurde Anfang September bekannt, dass ein Hubschrauber der Bundespolizei mit einem technischen Aufklärungsauftrag das Frankfurter Generalkonsulat der Vereinigten Staate von Amerika mehrmals überflogen habe. Die entsprechende Information wurde im Berliner Regierungsviertel gezielt verbreitet. Sie war demnach auch als Warnung und Zeichen gedacht. Amerikanische Diplomaten protestierten angeblich. Es habe Kontakt gegeben, bestätigte ein Regierungssprecher, „im Wesentlichen ein Informationsaustausch zu diesem Fall“.

Der Vorgang zeigt, dass es bereits vorbei war mit dem freundschaftlichen Stillhalten, bevor die Zeitschrift „Der Spiegel“ über das von amerikanischen Diensten mutmaßlich ausgespähte Mobiltelefon der Bundeskanzlerin berichtete. Dieses Stillhalten hatte die Politik aller Bundesregierungen seit 1949 gegenüber den einstigen Besatzungsmächten und späteren Verbündeten gekennzeichnet. Die Geschichte begründete diese Praxis. Denn sowohl der Auslandsnachrichtendienst BND als auch der Inlandsgeheimdienst BfV sind nach dem Zweiten Weltkrieg unter Mitwirkung der Alliierten gegründet worden. Die Vorläuferorganisation des BND, die „Organisation Gehlen“, so benannt nach einem ehemaligen Wehrmachtsgeneral, der sie in amerikanischem Dienst aufbaute, wurde erst im zehnten Jahre ihres Bestehens 1956 zu einer Bundesbehörde. Auch der Verfassungsschutz blieb jahrelang unter unmittelbarer alliierter Kontrolle, etwa bei der Personalauswahl.

Ob man beim BfV je den Verdacht hegte, dass möglicherweise eine größere Anzahl amerikanischer Agenten von der Botschaft am Pariser Platz aus statuswidrige Aktivitäten betrieben hat, wird zu klären sein. Verdachtsmomente wären aber nie öffentlich gemacht worden, auch nicht in Hintergrundgesprächen. Im Gegenteil wurde dort stets versichert, wie lebenswichtig, eng und wahrhaft vertrauensvoll das Zusammenwirken sei.

Vielleicht naiv, aber politisch verordnet

Im Verfassungsschutzbericht 2012 wurde zwar ausführlich gewarnt vor den Gefahren elektronischer Angriffe. Dass solche aber dreihundert Meter von Parlament und Kanzleramt entfernt von der amerikanischen Botschaft ausgehen könnten, wurde nicht erwähnt, wahrscheinlich nicht für möglich gehalten. Das war vielleicht naiv, jedenfalls so aber auch politisch verordnet.

Hingegen stand die russische Botschaft, sie liegt nur wenige Meter entfernt an der Straße Unter den Linden, stets in diesem Verdacht. Und insofern wurde in Berlin oft damit kokettiert, dass ohnehin alles, was man beispielsweise in den gegenüberliegenden Parlamentsbüros sage oder tue, erfasst werde. Das galt natürlich auch für das „Cafe Einstein“, dem Politiker- und Journalistentreffpunkt an der gegenüberliegenden Straßenecke. Wenn allerdings nun mit Wärmebildkameras und anderen technischen Mitteln Hausdächer und Fassadenverkleidungen abgesucht werden, wird man diese möglicherweise auch auf die britischen und die französischen Liegenschaften am Brandenburger Tor richten.

Im Verfassungsschutzbericht 2012 werden detailliert russische Nachrichtendienste erwähnt und präsentiert, etwa der SWR (Slushba Wneschnej Raswedki). Zur Informationsbeschaffung würden von diesem und anderen vor allem russische „Legalresidenturen“ genutzt, also etwa die Botschaft oder Konsulate oder auch angebliche Pressebüros. Ähnliches wurde mit Blick auf chinesische Repräsentanzen beschrieben. Erwähnt werden auch die Botschaften von Syrien, Nordkorea oder Iran. Es sieht derzeit so aus, als müsse Amerika demnächst auch offiziell zu diesem Spionage-Club gezählt werden.